Das Energieeffizienzgesetz: Chancen für die Rechenzentrums- und IT-Branche

Im Frühjahr 2023 wurde der Kabinettsentwurf zum EnEfG veröffentlicht und bereits breit in den betroffenen Unternehmen, den Ländern und Kommunen und den Fachverbänden diskutiert. Das Umweltbundesamt und die genannten Einrichtungen begrüßen diesen Gesetzesentwurf ausdrücklich unter dem Leitgedanken “Energy Efficiency First”. In der Wissenschaft besteht Einigkeit, dass zum Erreichen der Klimaschutzziele eine drastische Minderung des Endenergieverbrauchs notwendig ist [2]. Der vorliegende Entwurf des EnEfG bringt gegenüber dem Status quo einige Verbesserungen mit sich, um die Weichen in Richtung Energieeffizienz zu stellen. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Abschnitte 4 und 5 des Gesetzesentwurfs, die die Energieeffizienz in Rechenzentren und IT-Betrieb einschließlich der Abwärmenutzung regulieren. Wir ordnen die geplanten Regulierungen ein und zeigen die sich daraus ergebenden Chancen und Vorteile für die Betroffenen auf.

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